Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wichtigsten anstehenden Änderungen.
Die Revision des Annex 1 des EU-GMP-Leitfadens tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Sie stellt Unternehmen der pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie vor neue Herausforderungen. Dies betrifft sowohl kleinere Änderungen, die sich beispielweise in den Bekleidungsvorschriften für Reinräume spiegeln, als auch umfangreichere Anforderungen, die gegebenenfalls sogar eine vollständige Revision des Qualitätssicherungs- und Qualitätskontroll-systems erforderlich machen können.
Die Frist für das Inkrafttreten des Annex 1 ist der 25. August 2023!
Auch in der neuen Revision wird der risikobasierte Ansatz weiterverfolgt und vertieft. Dies führt dabei zu der Forderung nach einem das gesamte qualitätsrelevante Tätigkeitsfeld umfassenden Qualitätsrisikomanagements (Quality Risk Management, QRM), wie es bereits in den Guidelines ICH Q9 und ICH Q10 beschrieben ist. Erstmals wird hier aber explizit die Implementierung einer Kontaminationskontrollstrategie (Contamination Control Strategy, CCS) eingefordert. Darin sollen alle Aspekte sowohl zur Kontaminations- als auch zur Kreuzkontaminationsvermeidung beschrieben sein.
Ein Teil dieses Konzepts könnte die Verwendung von „Restricted Access Barrier“ Systemen (RABS), Isolatoren und Robotersystemen ebenso wie schnellen bzw. alternativen Methoden und kontinuierlichen Systemen zur Bestimmung der mikrobiologischen Kontamination sein. Deren Verwendung in der Produktion soll nach den neuen Vorgaben in jedem Fall bedacht werden.
Dabei ist zu beachten, dass auch für die Verwendung von RABS und Isolatoren neue - teilweise strengere - Vorgaben gemacht werden. Erstmals wird hier beispielsweise zwischen offenen und geschlossenen Isolatoren unterschieden.
Generell gilt für aseptisches Händeln von offenem Produkt oder Material und explizit auch die Herstellung aseptischer Verbindungen nun – bis auf wenige Ausnahmen - das Prinzip der „First Air“. Dies bedeutet, dass der Luftstrom ungehindert auf das Produkt/Material treffen muss. Der Nachweis muss hierbei durch Strömungsvisualisierungen sowohl im Ruhezustand („at rest“) als auch im laufenden Betrieb („in operation“) erfolgen.
Auch andere Aspekte wie Begasung und Partikelmessungen sind nun präziser geregelt. Für potentielle Emissionsquellen von Partikeln sind nachweislich Materialien zu verwenden, die nur im geringen Maß Partikel emittieren. Dies gilt sowohl für die Konstruktion des Reinraums oder Systems als auch für darin genutzte Materialien und Einrichtungsgegenstände.
Für die Sterilfiltration soll zukünftig ein „Pre-Use Post Sterilisation“ Integritätstest (kurz PUPSIT-Prinzip genannt) durchgeführt werden, um die Integrität von sterilisierten Filtern vor dem Gebrauch sicherzustellen.
Erstmals wird für Parenteralia auch die Führung einer „Defect Library“ für Defekte an Primärpackmitteln gefordert.
Auch für den Einsatz eines Gefriertrockners zur Lyophilisation eines Pharmaprodukts, weist die Revision des Annex 1 des EU-GMP-Leitfadens eine zusätzliche Vorgabe aus: Der Be- und Entladungsvorgang muss zukünftig so weit wie möglich ohne den Eingriff durch das Bedienpersonal und außerdem durchgängig unter Bedingungen der Reinraumklasse A erfolgen.
Valicare-Experten überprüfen den IST-Zustand.
Valicare GmbH arbeitet seit vielen Jahren für renommierte Kunden aus dem Umfeld der sterilen Herstellung und Abfüllung von Arzneimitteln. Mit unserem Expertenteam verwandeln sich die beschriebenen Herausforderungen in Chancen für Sie und Ihr Unternehmen. Wir helfen Ihnen bei der Analyse des IST-Zustands und der risikobasierten Definition von geeigneten Maßnahmen. Und wenn gewünscht, stehen wir Ihnen mit unserem Team auch bei der Implementierung der Maßnahmen zur Seite.
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Autor: Alexander Linack, GMP-Validierungsexperte/Consultant
Weiterführende Links:
Annex 1
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