Regulatorische Hintergründe
Analytische Methoden werden aktuell nach den Leitlinien ICH Q14 und Q2(R2) entwickelt und validiert, welche durch die entsprechenden Verordnungen EMA/CHMP/ICH/195040/2022 bzw. EMA/CHMP/ICH/82072/2006 in europäisches Recht überführt wurden. Diese Leitlinien, welche im Rahmen des International Council for Harmonisation (ICH) entwickelt wurden, geben hierbei lediglich einen sehr groben Rahmen vor, der durch den Anwendenden entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik erfüllt werden muss. Diese Leitlinien sind als verbindliches Gerüst zur Validierung analytischer Methoden zu verstehen, müssen jedoch bzgl. Validierung sowohl basierend auf der durchgeführten Art der Testung (Identität, Gehalt, Reinheit (Verunreinigungen)) als auch der Analysenmethode weiter methodenspezifisch spezifiziert und interpretiert werden.
Dadurch ergeben sich auch aufgrund der Komplexität diverser und neu entwickelter Methoden, dass für die Methodenvalidierung und -entwicklung ein großes methodenspezifisches Fachwissen des Anwenders sowie eine sorgfältige Betrachtung des Risikomanagements notwendig ist. Die ICH Q14 Leitlinie beschreibt die harmonisierten Anforderungen zur Entwicklung analytischer Methoden. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Nachweis der Robustheit der Methode. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Prinzipien zur Erleichterung eines effizienteren, wissenschaftsbasierten und risikobasierten Post-Approval-Change-Managements. Die ICH Q2(R2) Leitlinie beschreibt hingegen die Prinzipien der Validierung analytischer Verfahren, einschließlich Validierungsprinzipien. Insbesondere sind in der aktualisierten Fassung Vorgaben für einzelne analytische Methoden ergänzt worden. Je nach geplantem Verwendungszweck der Methode sind Spezifität, Bereich, Präzision, und Genauigkeit der Methode zu bestimmen, im Vorfeld Akzeptanzkriterien an die Validierung zu definieren und gegebene Grenzwerte einzuhalten.
Die beiden Leitlinien wurden im November 2023 von der ICH-Versammlung angenommen und veröffentlicht. Die Inkraftsetzung der Vorgaben hat im März 2024 begonnen.