GMP-Anforderungen an ATMPs sind gesondert geregelt
Um den speziellen Anforderungen an die Herstellung der ATMPs gerecht zu werden, wurden gesonderte GMP-Regularien entworfen. Der Leitfaden "Guidelines on Good Manufacturing Practice (GMP) specific to Advanced Therapy Medicinal Products" wurde am 22.11.2017 von der Europäischen Kommission verabschiedet und ist seit Mai 2018 verpflichtend.
Für die Entwicklung von ATMPs gelten:
Mit Teil IV des EU-GMP-Leitfadens kommt man der Entwicklung neuer Therapieformen entgegen, da er insbesondere bei der Herstellung neuer ATMPs (investigative ATMPs oder iATMPs) Anwendung findet. Im Gegensatz zum Teil I des EU GMP-Leitfadens, der Standardanforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln beschreibt, können für ATMPs gemäß Teil IV alternative Ansätze von den Herstellern umgesetzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit und Rückverfolgbarkeit des Produktes gewährleistet sind.
Dies bedeutet explizit, dass alternative Verfahren risikobasiert betrachtet werden müssen. Daraus folgt ein größerer Aufwand an Dokumentation (Risikoanalysen, Bewertungen, Berichte) und es müssen neue Anforderungen formuliert werden, die auf die besonderen Charakteristika der ATMPs zurückzuführen sind. Weiterhin ist eine auf 30 Jahre verlängerte Aufbewahrungspflicht der Dokumente vorgeschrieben, da es sich um neuartige Arzneimittel handelt, über die noch nicht ausreichende Informationen vorliegen. Die Vorgaben sind unabhängig davon, ob ein Arzneimittel im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach § 4b Arzneimittelgesetz (AMG) individuell zubereitet, zum Einsatz in einer klinischen Studie oder als zugelassene Marktware in den Verkehr gebracht wird. Mehr zu klinischen Prüfungen von ATMPs finden Sie hier.